Brandschutzbeauftragte stellen eine wichtige Säule im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz eines Unternehmens dar.
Aus diesem Grund fordern eine ganze Reihe von Regelungen und Vorschriften (z.B. DIN, VdS, DGUV, BauO, SonderBauO, ASR, ArbStättV,Brandschutzkonzepte) die Ausbildung und Benennung eines Brandschutzbeauftragen in Unternehmen.

Sie benötigen für Ihr Unternehmen noch einen solchen, gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzbeauftragten?
Gerne führen wir diese Tätigkeit für Sie und Ihr Unternehmen durch.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Brandschutz. Als geprüfter Brandschutzbeauftragter steht Ihnen unser Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie noch einen Brandschutzbeauftragten benötigen oder haben Sie noch weitere Fragen, so nehmen Sie doch einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Brandschutzbeauftragte nach DGUV 205-003:
Brandschutzbeauftragte sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben:

  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand-und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Ausarbeitungvon Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht-und Rettungspläne, feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführung von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen von Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht-und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht-und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden.
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebssetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz)Maßnahmen im Notfallmanagement z.B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse mit Schadenspotenzial
  • Dokumentieren seiner Tätigkeit im Brandschutz

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